Die Betreuung zu Hause durch eine osteuropäische Pflegekraft – oft aus Polen oder einem anderen EU-Land – ist für viele Familien eine bezahlbare und menschliche Alternative zum Pflegeheim. Aber vielleicht fragst Du Dich: ist das überhaupt legal?
Entsendemodell: Die legale Lösung
Die häufigste und rechtlich sichere Variante ist das sogenannte Entsendemodell. Dabei wird die Pflegekraft von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsendet – ganz offiziell nach EU-Recht.
Damit alles korrekt abläuft, muss:
die Pflegekraft bei einem ausländischen Dienstleister angestellt sein,
eine A1-Bescheinigung vorliegen (Nachweis über Sozialversicherung im Herkunftsland),
die Tätigkeit zeitlich befristet sein (meist bis zu 24 Monate).
So kannst Du sicher sein, dass die Betreuung im gesetzlichen Rahmen erfolgt.
Warum die A1-Bescheinigung so wichtig ist
Die A1-Bescheinigung zeigt an, dass Deine Pflegekraft weiterhin im Heimatland versichert ist. Ohne diesen Nachweis besteht das Risiko von Schwarzarbeit – mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen für Dich als Auftraggeber.
Finger weg von Schwarzarbeit!
Manche Anbieter versuchen, gesetzliche Vorgaben zu umgehen – oft zu Lasten der Pflegekraft. Wird das entdeckt, drohen Bußgelder und Nachzahlungen. Achte deshalb unbedingt darauf, mit einem seriösen und geprüften Vermittler zusammenzuarbeiten.
Weitere rechtliche Punkte, die Du kennen solltest
Arbeitszeiten & Pausen: auch entsandte Kräfte haben ein Recht auf freie Zeiten.
Mindestlohn: es gilt mindestens der im Herkunftsland, aber nie weniger als in Deutschland.
Verträge: nur schriftliche Vereinbarungen bieten Sicherheit für beide Seiten.
Lass Dich jetzt kostenlos beraten und erfahre, wie Du eine rechtlich sichere 24-Stunden-Betreuung organisierst – persönlich, legal und zuverlässig.