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Die Pflege zu Hause ist für viele Menschen der Wunschweg – näher an der Familie, vertraute Umgebung, mehr Würde im Alltag. Doch oft stellt sich die Frage: Wie kannst Du das alles bezahlen? Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Zuschüsse und Pflegegrade, die Dich dabei wirksam unterstützen.

1. Pflegegeld – monatliche Unterstützung direkt an Dich

Wenn Dein Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat, kannst Du Pflegegeld erhalten – direkt zur freien Verfügung. Je nach Pflegegrad beträgt die monatliche Unterstützung zwischen 347 € (PG 2) und 990 € (PG 5) (im Jahr 2025). Dieses Geld kannst Du zum Beispiel für die Bezahlung einer Betreuungskraft aus Osteuropa nutzen.

2. Verhinderungspflege – wenn Du mal eine Pause brauchst

Pflegst Du selbst und brauchst mal Erholung oder wirst krank, springt die Verhinderungspflege ein. Bis zu 1.612 € pro Jahr stehen Dir zur Verfügung – für Ersatzpflege durch externe Helfer oder Betreuungspersonal.

3. Pflegesachleistungen – wenn Profis helfen

Wenn Du professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Agentur nutzt, kannst Du sogenannte Pflegesachleistungen beanspruchen. Diese werden nicht an Dich, sondern direkt an den Dienstleister gezahlt. Auch hier hängt die Höhe vom Pflegegrad ab – bis zu 2.095 € monatlich bei Pflegegrad 5.

4. Entlastungsbetrag – 125 € im Monat zusätzlich

Jeder Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) erhält monatlich 125 € Entlastungsbetrag, der z. B. für Haushaltshilfe oder Betreuung verwendet werden kann – oft in Kombination mit einer osteuropäischen Pflegekraft.

5. Wohnraumanpassung – Umbauten werden gefördert

Wenn für die häusliche Pflege ein Umbau nötig wird (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad), kannst Du einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme beantragen – unabhängig vom Einkommen!

 

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